

| Die Familie hat einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss auf das Unternehmen und ist willens und in der Lage, ihre Vorstellungen über Werte und Ziele desselben zur Geltung zu bringen. |
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| Die Gesellschaftsform spielt dabei keine Rolle. Auch bei Einbringung der Anteile in eine Stiftung bleibt das Unternehmen ein Familienunternehmen, wenn obiger Einfluss vorhanden und durchsetzbar ist. | |
| Die Familie hält einen nennenswerten Anteil am Unternehmen. Familienmitglieder haben eine aktive Position im Unternehmen; dabei kann sich der Einfluss der Familie sowohl auf der Geschäftsleitungsals auch auf der Verwaltungsratsebene oder Eigentümerebene vollziehen. |
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| Um der Verschiedenheit der Schweizer Familienunternehmen Rechnung zu tragen, werden 4 Gruppen definiert, die bei der Auswahl der Unternehmen Berücksichtigung finden: die Grossen, die Ältesten, die Markenartikler, die Spannendsten. Ebenso wichtig ist das Ziel einer möglichst großen Branchenvielfalt. |
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| Ist ein Unternehmen noch in der Hand des Gründers, ist es ein Eigentümerunternehmen. Zum Familienunternehmen wird es, wenn ein dynastischer Wille spürbar ist im Sinne einer klaren Nachfolgeplanung im Rahmen der Familie, oder es schon zwei oder mehr Generationen in direkter Abfolge gibt. | |
| Bei komplexeren Holdingstrukturen werden die Muttergesellschaften porträtiert. | |
| Die Auswahl wird geprägt von Ausstrahlung, Bekanntheit, Image, Marke, Einzigartigkeit, Stabilität, Profitabilität und der Geschichte, die sich erzählen lässt. | |
| Eine konkludente Strategie für ein längerfristiges Halten des Unternehmens im Einflussbereich der Familie sollte vorhanden sein. |